BFH - Beschluss vom 29.10.2002 (VIII B 125/01)
Streitig ist die Behandlung von Schuldzinsen für einen im Jahre 1993 aufgenommenen Kredit, den die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zur Erlangung eines Bauspardarlehens verwendet haben. Der Beklagte und [...]