BSG - Beschluss vom 07.11.2017 (B 2 U 125/17 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des [...]