SchlHOLG - 01.09.1986 (15 UF 297/85)
»... Nach § 1375 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist dem Endvermögen eines Ehegatten der Betrag hinzuzurechnen, um den dieses Vermögen dadurch vermindert ist, daß der Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes Vermögen verschwendet hat. [...]