BayObLG - Beschluß vom 02.02.1995 (1Z BR 159/94)
I. Der in München, seinem letzten Wohnort, im Alter von 72 Jahren verstorbene Erblasser war österreichischer Staatsangehöriger. Aus seiner im Jahr 1947 geschlossenen und im Jahr 1978 in Anwendung österreichischen [...]