BayObLG - Beschluss vom 21.01.2004 (3Z BR 239/03)
I. Für die 81 Jahre alte Betroffene wurde am 9.5.2000 Betreuung mit einem weitreichenden Aufgabenkreis, der unter anderem die Vermögenssorge enthält, angeordnet. Am 3.11.2000 bewertete das Vormundschaftsgericht das für [...]