OLG Karlsruhe - Urteil vom 02.03.2007 (14 U 31/04)
I. Der Kläger hat die O. GmbH, über deren Vermögen im Laufe des Berufungsverfahrens das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, auf Auszahlung von Gewinnen in Höhe von 36.150,00 EUR in Anspruch genommen. Mit Schreiben [...]