ee) Konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung

Autor: Emmert

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Der Mieter kann seine Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten signalisieren.19)

Voraussetzung hierfür ist, dass er sich überhaupt in einer Art und Weise äußert, die der Vermieter als rechtserhebliche Erklärung auffassen darf. Dies ist ggf. durch Auslegung zu ermitteln.20) Zunächst ist zu prüfen, ob dem Mieter überhaupt bewusst ist, dass er sich in rechtserheblicher Art und Weise äußert. Dann ist darauf abzustellen, ob ein objektiver Dritter dem Verhalten des Mieters das Vorhandensein eines auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichteten Rechtsbindungswillens entnehmen könnte.

Praxistipp:

Eine Zahlung "unter Vorbehalt" ist keine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung.21)

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