BVerfG - Beschluß vom 25.02.1987 (1 BvR 10/87)
Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht dem Begründungserfordernis der §§ 23, 92 BVerfGG. Mit seinem Vorbringen, das Landgericht habe gerichtskundige Tatsachen nicht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht, [...]