OLG Hamburg - Beschluss vom 27.06.1995 (4 W 26/95)
Die Beschwerde ist zulässig (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO i.V.m. § 25 Abs. 3 GKG) und sachlich gerechtfertigt. Nach der Begründung der Beschwerde will der Beschwerdeführer eine Festsetzung von 42 Monatsraten zu je 225,00 DM [...]