OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.02.2016 (6 A 2744/15)
Die Berufung wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 12.576,60 Euro festgesetzt. Die am 4. Dezember 2015 beim OVG NRW [...]