Mandatssituation 2.2: Übergang des Strafverfahrens in OWi-Verfahren

Autor: Sitter

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mandanten wegen Unfallflucht. Rechtsanwalt R verteidigt ihn und verweist in seiner schriftlichen Einlassung auf dessen fehlende Wahrnehmbarkeit von Unfall und Schaden. Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein und gibt wegen des Vorwurfs der Vorfahrtsverletzung an die Bußgeldbehörde ab. Diese erlässt einen Bußgeldbescheid über 100 Euro gem. Nr. 34 BKatV. R legt fristwahrend Einspruch ein, nimmt diesen aber nach Absprache mit dem Mandanten 14 Tage vor der Hauptverhandlung zurück.

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Frist notieren: 14 Tage vor der Hauptverhandlung wegen Nr. 5115 VV RVG

Kriterienkatalog des § 14 Abs. 1 RVG (nicht abschließend): durchschnittliche Tätigkeit?

Tätigkeitsübersicht des Falls zeitlich einzeln erfassen (Judikaturrecherche, Kommentarstudium, Klärung technischer Fragen? Kontakt zu Sachverständigem? Wie viele Besprechungen mit dem Mandanten? Gegebenenfalls Vororttermin?)

Gebührenhinweis an Mandanten, insbesondere schriftlicher Hinweis, dass Rechtsschutzversicherer nicht alle Gebühren übernehmen wird, z.B. gesetzliche Gebühren, Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder

Gegebenenfalls Erörterung einer Honorarvereinbarung

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Abrechnung

Der Rechtsanwalt rechnet gegenüber dem Rechtsschutzversicherer jeweils eine Mittelgebühr ab:

Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG

200,00 Euro