Mandatssituation 2.9: Rückschluss vom Halter auf den Fahrer

Autor: Sitter

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Außer sich erscheint der Mandant in der Kanzlei: Er hat einen Bußgeldbescheid erhalten, der ihm vorwirft, ein Tempolimit von 100 km/h um 41 km/h überschritten zu haben. Er soll 200 Euro zahlen, zwei Punkte werden in Flensburg eingetragen. Ein Fahrverbot von einem Monat ist angeordnet.

Der Mandant teilt mit, er sei nicht gefahren und habe dies der Bußgeldstelle anhörungshalber mitgeteilt. Er wisse auch nicht, wer gefahren sei. Er habe zwei erwachsene Söhne, die das Auto beide nutzten. Das Frontfoto in der Anhörung habe keinen Aufschluss gebracht, wovon der Rechtsanwalt sich rasch überzeugen kann: Die Sonnenblende verdeckt das Gesicht des Fahrers fast bis zum Kinn. Wer gefahren ist, erschließt sich zunächst nicht.

Der Verteidiger beantragt Akteneinsicht. Dort entnimmt er einem Aktenvermerk, dass der Sachbearbeiter dennoch davon ausgegangen sei, der Mandant sei der Fahrer gewesen. Er habe nicht mitgeteilt, welcher der Söhne als Fahrer in Betracht komme, weshalb es als Schutzbehauptung zu gelten habe, dass er selber nicht gefahren sei, zumal er auch nicht mitgeteilt habe, warum er nicht als Fahrer in Betracht komme.

Der Mandant fragt, ob sich lohne, das Gerichtsverfahren zu betreiben. Er verfügt nicht über eine Rechtsschutzversicherung.

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Mit dem Mandanten die zu fertigende Einlassung besprechen

Beim Amtsgericht die Einstellung des Verfahrens beantragen