Mandatssituation 2.8: Fahreridentifikation bei schlechter Fotoqualität

Autor: Sitter

Sachverhalt Checkliste Lösung

Der Betroffene soll wegen fahrlässigen Nichteinhaltens des erforderlichen Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug eine Geldbuße von 300 Euro zahlen. Ein Fahrverbot von einem Monat ist angeordnet. Der Betroffene bestreitet die Fahrereigenschaft, lässt sich ansonsten aber nicht zur Sache ein. Das Frontfoto ist von mäßiger Qualität, kontrastarm und die Stirn ist verdeckt. Zudem trug der Fahrer eine Sonnenbrille. Das Amtsgericht lädt einen anthropologischen Sachverständigen zur Überprüfung der Fahrereigenschaft. Dieser führt aus, es ergäben sich mehrere Merkmalsübereinstimmungen, keine erkennbaren Widersprüche und insgesamt eine "hohe Identitätswahrscheinlichkeit". Das Amtsgericht verurteilt den Betroffenen, verweist in seinem Urteil auf das Frontfoto und macht es so zum Bestandteil der Urteilsgründe. Es führt dann zur minderen Fotoqualität aus, verweist auf das Sachverständigengutachten und führt die einzelnen Merkmalsübereinstimmungen auf. Es führt aus, der Sachverständige habe "keine erkennbaren Widersprüche" festgestellt, weshalb das Gericht von der Fahrereigenschaft überzeugt sei. Wer Halter des Fahrzeugs war und ob und in welchem Umfang der Betroffene Zugriff auf diesen Pkw hatte, ist dem Urteil nicht zu entnehmen.

Hat der Verteidiger Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde?