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AG Günzburg - Urteil vom 17.03.1994 (C 504/92)

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

Die Klägerin (von Beruf Kassiererin in einem Supermarkt), macht Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 09.11.1991 gegen 11.30 Uhr auf der S.-Straße in G. ereignete. Der Erstbeklagte war [...]
AG Günzburg - Urteil vom 10.03.1994 (C 550/92)

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Zahnarzt

Dem Kläger steht gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.300 DM zu, weil er den Kläger schuldhaft fahrlässig im Zusammenhang mit dem Einsetzen einer Brücke zwischen den [...]