3/7.5 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen, § 2325 BGB

Autor: Schönenberg-Wessel

3/7.5.1 Rechtsnatur und Normzweck

Selbständiger Anspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch des § 2325 BGB ist ein selbständiger, außerordentlicher Pflichtteilsanspruch, der neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch steht und von dessen Bestand unabhängig ist.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wahrt den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf das Mindestmaß an Teilhabe am Nachlass des Verstorbenen und schützt ihn vor einer Entwertung seines Anspruchs durch lebzeitige unentgeltliche Vermögensübertragungen durch den Erblasser (BGH, Urt. v. 10.12.2003 - IV ZR 249/02, BGHZ 157, 178; BGH, Urt. v. 28.04.2010 - IV ZR 73/08, BGHZ 185, 252; MüKo-BGB/Lange, 8. Aufl. 2020, § 2325 Rdnr. 1; Griesel, Aktuelle Probleme der Pflichtteilsergänzung, 2018, S. 19). Pflichtteilsergänzungsansprüche werden als fiktiver Nachlass im (notariellen) Nachlassverzeichnis abgebildet.

Normzweck