Autor: Schönenberg-Wessel |
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch des § 2325 BGB ist ein selbständiger, außerordentlicher Pflichtteilsanspruch, der neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch steht und von dessen Bestand unabhängig ist.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wahrt den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf das Mindestmaß an Teilhabe am Nachlass des Verstorbenen und schützt ihn vor einer Entwertung seines Anspruchs durch lebzeitige unentgeltliche Vermögensübertragungen durch den Erblasser (BGH, Urt. v. 10.12.2003 - IV ZR 249/02, BGHZ 157, 178; BGH, Urt. v. 28.04.2010 - IV ZR 73/08, BGHZ 185,
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|