Autor: Grziwotz |
Die Regelung der Organ- und Gewebespende erfolgt in Deutschland nach der Zustimmungs- und Entscheidungslösung. Eine Organ- und Gewebeentnahme ist nur mit Zustimmung des Spenders oder nächsten Angehörigen zulässig. Insbesondere die Krankenkassen sollen die Bevölkerung über die Möglichkeiten der (ggf. auch eingeschränkten) Organ- und Gewebespende aufklären und Organspenderausweise zur Verfügung stellen. Eine Verpflichtung, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben, ist unwirksam (§
Das
Ein geeignetes Organ eines toten Organspenders darf im Zeitpunkt der Organentnahme nicht zur Verfügung stehen (Subsidiaritätsprinzip, § |
Der Eingriff muss durch einen Arzt vorgenommen werden (§ |
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