8/5.1 Steuerrechtliche Grundlagen

Autor: Löbe

Bei der Übertragung von Vermögen unter Angehörigen sind Grundstücke die am häufigsten anzutreffende Vermögensart. Dies gilt unabhängig davon, ob der Übergang schon zu Lebzeiten erfolgt oder erst durch Erbfall.

Zu einer üblichen Gestaltung bei der vorweggenommenen Erbfolge gehört die Übertragung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Solche Vermögensübertragungen waren vor der Erbschaftsteuerreform 2009 steuerlich besonders günstig. Dies war darauf zurückzuführen, dass im Gegensatz zu anderen Vermögensarten (z.B. Kapitalvermögen) bei Grundstücksschenkungen regelmäßig ein geringerer Wert als schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage herangezogen wurde (sog. Bedarfswert). Auch nach der Reform können sich trotz der geänderten Bewertungsvorschriften noch - gegenüber dem Nennwert von Kapitalvermögen - günstigere Werte ergeben. Zudem wurden neue Steuerbefreiungsvorschriften für Grundbesitz (für sog. Familienheime und für zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz) eingeführt.