Autor: Löbe |
Der Erwerb von Grundstücken unterliegt nach §
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist nach §
In Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland beträgt der Grunderwerbsteuersatz zwischen 3,5 % (z.B. Bayern) und 6,5 % (Schleswig-Holstein). Nach §
Steuerschuldner sind grundsätzlich der Veräußerer und der Käufer. Liegt ein Erwerb von Gesetzes wegen vor, so sind Steuerschuldner der bisherige Eigentümer und der Erwerber (§
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