OLG Hamm - Beschluß vom 07.01.1993 (15 W 341/92)
Auf Antrag des Beteil. zu 1), des von der Erblasserin bestellten Testamentsvollstreckers, hatte das AG einen gemeinschaftlichen Erbschein erteilt, der 13 Personen nach näher bezeichneten Quoten als Miterben auswies. [...]