KG - Beschluss vom 05.01.2012 (1 ARs 26/11)
Dem Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Dr. O., wird eine Pauschgebühr in Höhe von 760,00 EUR bewilligt. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen. Die Voraussetzungen des § 51 RVG für die Zuerkennung einer Pauschgebühr [...]