10.1.1 Allgemeine Überlegungen zur Verteidigung bei U-Haft

Autor: Rinklin

10.1

In der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts 20181)

wurden insgesamt 879.988 Straften registriert, wobei bei 30.000 Straftaten U-Haft angeordnet wurde. Diese 30.000 Haftbefehle basierten auf folgenden (auch mehreren nebeneinander) Haftgründen: Allein 28.218 und damit 94,06 % entfielen auf den Haftgrund der Flucht und Fluchtgefahr. Hingegen wurde in 1.972 (6,57 %) Fällen der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr angenommen und in 412 (1,37 %) Fällen die Tatschwere nach § 112 Abs. 3 StPO. Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr wurde insgesamt 1.623 (5,41 %) Haftbefehlen zu Grunde gelegt. Der Haftgrund der Flucht bzw. Fluchtgefahr ist daher der am häufigsten angenommene Haftgrund, wie auch das nachfolgende Schaubild illustriert:2)