Autor: Chirstian Sitter |
Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ist die "Standardgebühr" für die Regulierung von Verkehrsschäden, nach der mehr als 90 % aller Verkehrsunfälle außergerichtlich entschädigt werden.
Sie beträgt nach der inzwischen herrschenden Rechtsprechung auch bei durchschnittlichen Fällen 1,3 (BGH, Urt. v. 31.10.2006 -
Der früher teilweise vertretenen Ansicht von Instanzgerichten, dass in einfach gelagerten Fällen nur eine Gebühr von 0,8-1,0 gerechtfertigt sei, ist zwischenzeitlich durch mehrere Urteile jeweils anderer Senate des BGH (Urt. v. 11.07.2012 −
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