Überdurchschnittlicher Umfang

Autor: Chirstian Sitter

Was hat der Rechtsanwalt nun vorzutragen, will er eine höhere Gebühr als die "Schwellengebühr" beanspruchen? Hierzu bieten sich vor allem zwei Bewertungsmaßstäbe an, einmal der Zeitaufwand und einmal der Inhalt der Regulierungsmaßnahmen.

Zur Abgrenzung zwischen einem durchschnittlichen und einem überdurchschnittlichen Zeitaufwand auf der Basis eines Zeithonorars siehe Teil 12.1.4.2. Sie setzt allerdings voraus, dass der Anwalt seinen mit dem jeweiligen Regulierungsfall verbundenen Zeitaufwand akribisch festgehalten hat.

Dies betrifft insbesondere durchgeführte Besprechungen. Diese sind nicht selten zeitintensiv und können im Einzelfall erhöhend wirken. Hierzu muss der Rechtsanwalt aber genau festhalten, was wann warum zu besprechen war, was sich vor allem im Zusammenhang mit Personenschäden ohnehin aufdrängt.

Folglich muss also der mit einer sachbezogenen Besprechung verbundene zeitliche Aufwand sich nicht nur zwangsläufig auf den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, sondern ebenso auch auf den Gebührenumfang auswirken.