Autor: Stephan Schröder |
Werden durch den Unfall im Fahrzeug transportierte Datenträger beschädigt und dadurch elektronisch gespeicherte Daten gelöscht, begründet auch das einen Schadensersatzanspruch, der sich nach dem Aufwand für deren Wiederherstellung bemisst. Eine unterlassene Datensicherung führt zum Mitverschulden (LG Kaiserslautern, Urt. v. 18.03.1999 - 2 O 966/97,
Wird ein in einem Kraftfahrzeug mitgeführter Gegenstand durch einen Unfall beschädigt, so besteht ein Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung nur dann, wenn der Insasse den Gegenstand an sich trägt oder im Fahrzeug mit sich führt.
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