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AG Viechtach - Beschluss vom 23.03.2006 (7 II OWi 334/06)

Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

I. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist gemäß §§ 108 Abs. 1 Nr.2, 62 OWiG zulässig. Insbesondere ist die zweiwöchige Frist des § 108 Abs. 1 S.2 OWiG eingehalten. II. Der Betroffene erhielt von der Zentralen [...]
AG Viechtach - Beschluss vom 18.01.2006 (7 II OWi 29/06)

Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr im Bußgeldverfahren, Mitwirkungserfordernis des Verteidigers

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist gemäß §§ 108 Abs. 1 Nr. 2, 62 OWiG zulässig. Insbesondere ist die zweiwöchige Frist des § 108 Abs. 1 S. 2 OWiG eingehalten. Die Abrechnung der Mittelgebühren ist vorliegend [...]