AG Viechtach - Beschluss vom 23.03.2006 (7 II OWi 334/06)
I. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist gemäß §§ 108 Abs. 1 Nr.2, 62 OWiG zulässig. Insbesondere ist die zweiwöchige Frist des § 108 Abs. 1 S.2 OWiG eingehalten. II. Der Betroffene erhielt von der Zentralen [...]