Herrn/Frau
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
Sie wollen Ihr Fahrzeug reparieren lassen, obwohl die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.
Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Reparaturkosten nur ersetzt werden müssen, wenn deren Betrag zusammen mit dem einer verbleibenden Wertminderung die Grenze von 130 % des vor dem Unfall bestehenden Werts Ihres Fahrzeugs nicht überschreitet.
Mögliche Mietwagenkosten für die Zeit der Reparatur, die länger dauert als die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs, müssen in die vorstehende Berechnung einbezogen werden.
Ich bitte dies vor der Erteilung eines Reparaturauftrags zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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