Autor: Christian Sitter |
Eine Wahlfeststellung ist möglich zwischen
vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 Abs. 1 StGB und Anstiftung dazu (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.1975 - |
vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung nach § 316 Abs. 1 StGB, vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung nach § |
fahrlässiger Tat nach § 316 Abs. 2 StGB und nach § |
vorsätzlicher Tat nach § 315b StGB und vorsätzlicher Tat nach § 315c StGB (BGH, Urt. v. 19.11.2013 - 4 StR 352/13, NZV 2014, |
Eine wahlweise Feststellung zwischen § 316 StGB und einer Ordnungswidrigkeit ist unzulässig (§ 21 OWiG).
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