LG Dortmund - Urteil vom 23.02.2007 (21 O 323/06)
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2005 und weitere 820, 15 Euro nebst Zinsen aus [...]