42.2 Verfahrensrecht

Autoren: Götsche/Kretzschmar

Die verfahrensrechtlichen Vorschriften zum VA sind in den §§ 217 ff. FamFG geregelt. Soweit sich dort keine Spezialregelungen finden, gelten die allgemeinen Regelungen der §§ 1 - 110 FamFG.

Versorgungsausgleichssachen sind keine Familienstreitsachen gem. § 112 FamFG.

Letzte redaktionelle Änderung: 30.06.2023