7/7.5.1.10 Rangklasse 7

Autor: Wilhelm

Ältere Rückstände aus der Rangklasse 3

Hier sind die öffentlichen Grundstückslasten der Rangklasse 3 zu berücksichtigen, die mehr als zwei bzw. vier Jahre rückständig sind. Wird aus diesen Ansprüchen das Verfahren betrieben, sind sie in der Rangklasse 5 zu berücksichtigen.