Fahreignung und Betäubungsmittel - was Sie als Anwalt wissen müssen

Verkehrsdelikte, die Betäubungsmitteleinfluss voraussetzen und/oder unter Betäubungsmitteleinfluss begangen werden, haben fast immer auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Entweder wird diese bereits wegen fehlender Fahreignung durch das Strafgericht entzogen, und die Betäubungsmittelproblematik und die damit einhergehende Frage der Fahreignung spielt dann im Neuerteilungsverfahren eine Rolle. Oder aber es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung durch die Verwaltungsbehörde selbst. Alles Wissenswerte rund um die verschiedenen Varianten der Betäubungsmittelproblematik im Zusammenhang mit Fragen der Fahreignung lesen Sie hier.

Dazu für Sie: Zahlreiche Hinweise für eine erfolgreiche Verteidigung inklusive Muster für die anwaltliche Praxis!

Fahreignung bei Konsum von Betäubungsmitteln - Wissenswertes für Anwälte!

Bei Konsum sogenannter harter Drogen entfällt die Fahreignung unabhängig davon, ob konkrete Ausfallerscheinungen i.S.v. Fahruntüchtigkeit beim Betroffenen zu verzeichnen waren. Bei Konsum anderer Betäubungsmittel, insbesondere Cannabis, ist eine Einzelfallbewertung vorzunehmen. Lesen Sie weiter in unserem Praxisleitfaden.

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Fahreignung trotz Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln?

Nimmt Ihr Mandant ein psychoaktiv wirkendes Betäubungsmittel ärztlich verordnet und in Übereinstimmung mit der ärztlichen Verschreibung ein, erscheint es denkbar, dass die Fahreignung weiterhin besteht. In welchen Konstellationen das möglich ist und wie Sie hier argumentieren können, lesen Sie in unserem Praxisleitfaden!

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Eine Chance für Ihren Mandanten: Wiedererlangung der Fahreignung nach Entgiftung und Entwöhnung

Die wegen Betäubungsmittelkonsums oder -abhängigkeit verlorengegangene Fahreignung kann wiedererlangt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Besonderheiten bei der verlorenen Fahreignung wegen Cannabiskonsums zu beachten sind, lesen Sie in unserem Fachbeitrag.

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Muster: Anfechtungsklage gegen Untersagen des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Konsum von Betäubungsmitteln

Beispielsfall: Ihrem Mandanten wurde mit Bescheid auf Grundlage des § 3 FeV das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen mangelnder Fahreigung untersagt, nachdem er unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat. Ist der Bescheid im Übrigen rechtmäßig, können Sie ihn dennoch mit Berufung auf das Fehlen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage für § 3 FeV anfechten. Welche Argumente Sie dazu vortragen sollten, lesen Sie hier - praktisch vorformuliert in einem Musterschreiben!

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Spezialreport Belehrungspflichten

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Spezialreport Fahrerflucht 2022

Wie Sie Ihre Mandanten bei Fahrerflucht erfolgreich verteidigen können, zeigt Ihnen unser Autor und Fachwanwalt für Verkehrsrecht Christian Sitter im vorliegenden Spezialreport.

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Alle Neuerungen im Strafverfahren 2019 im Griff

Ein Muss für jeden Strafrechtler: Die wichtigsten Änderungen auf den Punkt gebracht – und das natürlich aus der Praktiker-Sicht!

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