Sie sind Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?
Bieten Sie diesen Kündigungs-Check kostenlos auf Ihrer eigenen Kanzlei-Website an – als niedrigschwelliges Erstkontakt-Tool für potenzielle Mandantinnen und Mandanten. Einfach herunterladen und einbinden.

Kündigungs-Check: Kündigung erhalten? Jetzt prüfen, bevor die Frist abläuft

Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie viel Zeit Ihnen bleibt oder ob sich ein Widerspruch lohnt? Mit unserem kostenlosen Kündigungs-Check ermitteln Sie in wenigen Minuten die entscheidende 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) sowie erste Anhaltspunkte, ob Ihre Kündigung formale oder inhaltliche Schwachstellen aufweist. Einfach die Angaben zu Ihrer Kündigung eintragen – anonym, ohne Registrierung, in wenigen Minuten.

Kündigungs-Check
Kündigung erhalten? Prüfen Sie in wenigen Minuten die wichtigste Frist und mögliche Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit — bevor Sie etwas versäumen.
0Das Wichtigste zuerst: die Frist
Tipp: Datum lässt sich auch direkt eintippen (TT.MM.JJJJ)
1Ihr Betrieb und Ihre Betriebszugehörigkeit
Tipp: Datum lässt sich auch direkt eintippen (TT.MM.JJJJ)
2Formale Aspekte
3Trifft eine dieser Situationen auf Sie zu? iBesonderer KündigungsschutzDie meisten dieser Schutzrechte gelten unabhängig von Betriebsgröße und Wartezeit. Für Schwerbehinderung und Auszubildende gelten Besonderheiten — siehe Hinweise unten.
4Art und Grund der Kündigung
Tipp: Datum lässt sich auch direkt eintippen (TT.MM.JJJJ)
Empfehlung: Anwältin/Anwalt spätestens kontaktieren bis
—
Diese Situation mit einer Fachanwältin/einem Fachanwalt besprechen
Wichtig: Das Übermitteln dieser Zusammenfassung begründet kein Mandatsverhältnis. Vor einer inhaltlichen Bearbeitung erfolgt durch die Kanzlei zunächst eine Prüfung, ob sie den Fall annehmen kann (u. a. auf Interessenkonflikte) und eine Rückmeldung dazu.
Kopieren Sie die Zusammenfassung und fügen Sie sie ein, wenn Sie mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen — egal ob per Kontaktformular oder E-Mail.
Dieser Check ist ein diagnostisches Hilfsmittel und ersetzt keine anwaltliche Prüfung Ihrer konkreten Kündigung und Vertragsunterlagen. Er zeigt Anhaltspunkte, keine Erfolgsprognose. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Fristberechnung erfolgt nach §§ 4, 7, 13 KSchG i.V.m. §§ 187, 188, 193 BGB und § 222 Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslandes (algorithmisch ermittelt, Stand: Juli 2026). Nicht berücksichtigt: Zugangsfiktionen bei ungewöhnlicher Zustellung, nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG, Massenentlassungsanzeigen (§§ 17 ff. KSchG) und die vollständige rechtliche Würdigung Ihres Einzelfalls.

Kündigung erhalten – warum jetzt jeder Tag zählt

Wer eine Kündigung erhält, hat nicht unbegrenzt Zeit, um sich dagegen zu wehren. Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre, etwa wegen eines Formfehlers oder eines fehlenden Kündigungsgrundes. Diese Frist gilt praktisch immer: auch im Kleinbetrieb, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz auf Sie eigentlich gar nicht anwendbar ist, und auch dann, wenn Sie die sechsmonatige Wartezeit noch nicht erfüllt haben.

Was der Kündigungs-Check für Sie prüft

Unser Kündigungs-Check nimmt Ihnen die erste Orientierung ab und zeigt anhand Ihrer Angaben mögliche Anhaltspunkte auf, darunter:

  • Die Klagefrist selbst – tagesgenau berechnet ab Zugang der Kündigung, inklusive der gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslandes.
  • Formale Mängel, etwa eine Kündigung ohne Originalunterschrift oder ohne beigefügte Vollmacht (§ 174 BGB) – hier gilt sogar eine deutlich kürzere Frist von praktisch nur einer Woche.
  • Die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, abhängig von Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit (Kleinbetriebsklausel, § 23 KSchG).
  • Besonderen Kündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder einer Funktion im Betriebsrat.
  • Formale Anforderungen an außerordentliche (fristlose) Kündigungen, etwa die Zwei-Wochen-Frist des Arbeitgebers nach Kenntnis der Kündigungsgründe (§ 626 Abs. 2 BGB).
  • Fehlende Betriebsratsanhörung, fehlende Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung sowie weitere formale Anhaltspunkte.

Was Sie nach dem Kündigungs-Check tun sollten

Zeigt der Check Anhaltspunkte für eine mögliche Unwirksamkeit, ersetzt das keine anwaltliche Prüfung – wohl aber eine erste, kostenlose Einschätzung, mit der Sie informiert in ein Gespräch mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen können. Am Ende des Checks können Sie sich eine Zusammenfassung Ihrer Angaben in die Zwischenablage kopieren und direkt bei der Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei verwenden – das spart Ihnen und der Kanzlei wertvolle Zeit, gerade weil die Klagefrist so kurz ist.

Häufige Fragen zum Kündigungs-Check

Wie viel Zeit habe ich, um gegen eine Kündigung vorzugehen? In der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Diese Frist gilt fast immer – unabhängig von der Betriebsgröße oder Ihrer Betriebszugehörigkeit.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? Die Kündigung gilt dann grundsätzlich als von Anfang an wirksam, auch wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Nur in engen Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG möglich.

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam? Nein, für Kündigungen ist gesetzlich die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist formunwirksam.

Ersetzt der Kündigungs-Check eine anwaltliche Beratung? Nein. Der Check ist ein diagnostisches Hilfsmittel, das Anhaltspunkte liefert, aber keine Erfolgsprognose und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kostet der Kündigungs-Check etwas? Nein, die Nutzung ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.

Hinweis

Dieser Check ist ein diagnostisches Hilfsmittel und ersetzt keine anwaltliche Prüfung Ihrer konkreten Kündigung und Vertragsunterlagen. Er zeigt Anhaltspunkte, keine Erfolgsprognose, und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des § 3 RDG dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

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