Sie als Anwalt beschäftigen sich in Ihrem insolvenzrechtlichen Mandat mit der Wohlverhaltensperiode im Restschuldbefreiungsverfahren? Sie sind auf der Suche nach allgemeinen Informationen über die Wohlverhaltensperiode sowie über Obliegenheiten des Schuldners und die vorzeitige Versagung der Restschuldbefreiung vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode? Dann sind Sie hier absolut richtig, denn hier finden Sie kompakt die gesuchten Informationen! Außerdem bieten wir Ihnen zur Erleichterung Ihres Arbeitsalltags einen zeitsparenden Musterantrag, den Sie sofort in Ihrem Mandat einsetzen können. Lesen Sie also bis zum Schluss!
Wann beginnt die eigentliche Wohlverhaltensperiode? Ab wann ist der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase berechtigt, pfändbare Einkommensteile beim Drittschuldner einzuziehen? Was müssen Sie über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensperiode wissen? Hier finden Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen!
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Ausschüttungsmodus, Rückzahlungen an den Schuldner und Änderung der pfändbaren Einkommensteile: Hier finden Sie alle Informationen über die Verteilung der dem Treuhänder zufließenden Beträge in der Wohlverhaltensperiode!
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Welchen Obliegenheiten unterliegt der Schuldner innerhalb der Wohlverhaltensperiode? Muss er zwingend einer Erwerbstätigkeit nachgehen? Was passiert, wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode Vermögen von Todes wegen erwirbt? Wie weit reicht die Anzeigepflicht des Schuldners? Unser Fachbeitrag informiert Sie umfassend über die Rechtsstellung des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode!
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Unter welchen Voraussetzungen (Versagungsgründe) ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung vor Ablauf der Wohlverhaltensphase zu versagen? Hier finden Sie die Antwort sowie alle Informationen über den Gläubigerantrag!
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Klicken Sie jetzt hier, um unseren praktischen Muster-Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensphase downloaden und sofort in Ihrem Mandat einsetzen können! So sparen Sie wertvolle Zeit!
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