Mit der Restschuldbefreiung soll dem redlichen Schuldner die Gelegenheit gegeben werden, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Deshalb gibt es das Verfahren zur Restschuldbefreiung gem. § 286 InsO. Auf unserer anwaltlichen Themenseite finden Sie alle relevanten Informationen über die Restschuldbefreiung für Ihr insolvenzrechtliches Mandat: Allgemeines, Verfahrensablauf, Widerruf und mehr! Lesen Sie bis zum Schluss!
Wann kommt eine Restschuldbefreiung in Betracht? Wie wird die Redlichkeit des Schuldners als Voraussetzung der Restschuldbefreiung gewährleistet? Was müssen Sie über das Inso-Änderungsgesetz 2001 und das Inso-Änderungsgesetz 2013 wissen, was sind die Auswirkungen? Hier finden Sie alle allgemeinen Informationen über die Restschuldbefreiung nach § 286 InsO!
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Wie das Verfahren der Restschuldbefreiung im Detail abläuft, können Sie ganz einfach unseren anschaulichen Übersichten entnehmen. Für Ihren optimalen Durchblick differenzieren wir hierbei zwischen Verfahren, die vor dem 01.07.2014 und nach dem 30.06.2014 beantragt werden. Klicken Sie hier!
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Voraussetzungen, Obliegenheiten, Antragsberechtigung, Kosten und mehr: Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Widerruf der Restschuldbefreiung!
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