Arbeitsrecht, Familienrecht -

Koalition will Elterngeldregelung ändern

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BT-Drucks. 16/9415) vorgelegt. Der Entwurf wird am Donnerstag, den 05.06.2008 in erster Lesung im Bundestag beraten.

Die Weiterentwicklung des seit 01.01.2007 geltenden Gesetzes habe insbesondere die Angleichung der bislang unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen Eltern sowie die Anpassung des Antrags auf Elterngeld bei Änderung der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern zum Ziel, heißt es in der Begründung.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Bisher seien Änderungen nur in besonderen Härtefällen, wie schwerer Krankheit oder Tod, möglich, heißt es weiter. Die Praxis zeige jedoch, dass es weitere Fälle gebe, in denen eine Änderung des Eltergeldantrages für die Familie wichtig sein könne. Daher solle der Antrag auch ohne Angabe von Gründen ein Mal geändert werden können, schreiben die Fraktionen.


Der Verzicht auf die Begründung erhöhe die Flexibilität für die Eltern und entlaste die Verwaltung von der Begründungsprüfung. Eine weitere Änderung des Gesetzes regelt die Berechtigung von Arbeitnehmern, Elterngeld zu beziehen, um in bestimmten Fällen ihre Enkelkinder zu betreuen und zu erziehen. Dadurch soll die Unterstützung von Eltern durch die Großeltern ermöglich werden, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger die Schule besucht bzw. eine Ausbildung absolviert und noch höchstens zwei Jahre bis zum regulären Abschluss benötigt. Laut Koalition könnten so auch Hochschüler, die bei Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind, "anspruchsvermittelnd" sein.


Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, BT-Drucks. 16/9415 (elektronische Vorabfassung) - PDF

Quelle: Bundestag - hib-Meldung Nr. 165 vom 05.06.08