Arbeitsrecht, Sozialrecht -

Schnittstellenprobleme zwischen Job Centern und SozialbehördenII

Die Bundesregierung gibt zu, dass es bei der Integration von Sozialleistungen in die Arbeitsagenturen Probleme gegeben hat.

Diese seien aber bereits erkannt und teilweise schon gelöst worden, so die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.06.2007.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Im Rahmen der Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz-Gesetze) seien unter anderem die Jugendberufshilfe, die Rehabilitation von Behinderten und der Gewaltschutz von Frauen in die neuen Job-Center einbezogen worden. Leistungen in der Jugendberufshilfe seien aufgrund eines Missverständnisses im Gesetz gekürzt worden.

Inzwischen sei das Problem durch ein weiteres Gesetz aber behoben. Den Rückgang der Ausgaben von Kommunen und Ländern für Kinder- und Jugendsozialarbeit um 6 Millionen Euro von 2004 auf 2005 kann die Regierung nicht als direkte Folge von Hartz IV erkennen. Würden die Ausgaben der Vorjahre miteinbezogen, ließe sich zudem kein eindeutiger Trend erkennen. Weiter erkennt die Regierung an, dass bei der Umstellung praktische Probleme für Frauenhäuser entstanden sind. Diese seien noch nicht gelöst. Die Zuständigkeit liege allerdings bei den Ländern und Kommunen, nicht beim Bund.

Kritik an den Leistungen für Behinderte will die Regierung jedoch nicht gelten lassen. Die Förderung von behinderten Menschen werde von der Bundesagentur für Arbeit mit großem Engagement wahrgenommen und habe einen hohen Stellenwert. Dies zeige auch die Erhöhung der Mittel für die Unterstützung von 2006 auf 2007 um 2,8 Prozent.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung Nr. 180 vom 29.06.07