Erbrecht -

Reform der Erbschaftsteuer

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat dem Gesetzesbeschluss zur Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt, den der Deutsche Bundestag erst eine Woche zuvor beschlossen hatte.

Jahrelange Verhandlungen zur konkreten Ausgestaltung der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Reform sind damit zum Abschluss gebracht.

Im November 2006 hatten die Verfassungsrichter die derzeit geltende Erbschaftsbesteuerung wegen ungleicher Behandlung verschiedener Vermögensarten für grundgesetzwidrig erklärt. Nach der nun vom Bundesrat gebilligten Neuregelung erfolgen Bewertung und Versteuerung der einzelnen Vermögensklassen künftig einheitlich nach Verkehrswerten.

Die Reform hebt zudem steuerliche Freibeträge an und stellt selbstgenutztes Wohneigentum für Eheleute, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter bestimmten Bedingungen gänzlich erbschaftsteuerfrei. Erbfallbedingte Unternehmensübergänge werden künftig steuerlich günstiger behandelt. Dies soll vor allem Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes schützen.

Die im Gesetz vorgesehene Reduzierung der so genannten Behaltensfrist bei Unternehmensvererbung entspricht früheren Anregungen der Länder. Zukünftig muss ein Betrieb nicht mehr 15, sondern nur noch sieben Jahre gehalten werden, damit 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Steuer verschont bleiben.

Auch die Vermeidung des "Fallbeileffekts" bei Betriebsübergang geht auf Forderungen des Bundesrates zurück: Dieser hatte sich Anfang des Jahres entschieden dagegen ausgesprochen, dass ein Erbe die steuerliche Begünstigung auch dann vollständig verliert, wenn er den Betrieb erst kurz vor Ablauf der Behaltensfrist aufgeben muss. Nunmehr sieht der Gesetzesbeschluss eine zeitanteilige Steuerverschonung vor.

Die Reform soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 05.12.08