Gesetze im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich mit diversen Gesetzesentwürfen beschäftigt.

Thema waren einerseits Einbringungen des Bundesrats, andererseits Stellungnahmen zu Entwürfen des Bundestags.

Anspruch auf Vaterschaftstests

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, um die Rechtslage bei Vaterschaftstests zu verbessern. Er sieht vor, allen nach bürgerlichem Recht anfechtungsberechtigten Personen - also dem rechtlichen Vater, dem vermeintlichen biologischen Vater, der Mutter und dem Kind - einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Vaterschaftstests einzuräumen. Dieser Anspruch soll auch außerhalb vom gerichtlichen Anfechtungsverfahren gelten. Er ist gerichtet auf Einwilligung in den Test und auf Gewinnung der dafür erforderlichen Proben nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft. Allerdings soll der mögliche biologische Vater einen Anspruch auf Kenntnis der Abstammung nur dann geltend machen können, wenn keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater besteht.

Ziel ist eine familienschonende Lösung, die den innerfamiliären Dialog fördert und die Einschaltung der Gerichte möglichst vermeidet. Dabei soll ein Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten des Kindes und denen des Vaters erzielt werden.

Der Entwurf sieht auch Regelungen für den Fall vor, dass zum Beispiel der sorgeberechtigte Elternteil eines minderjährigen Kindes dem Testverfahren nicht zustimmt oder sich beide sorgeberechtigten Elternteile nicht einigen können.

Zunächst erhält nun die Bundesregierung Gelegenheit, innerhalb von sechs Wochen zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Im Anschluss beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit der Initiative des Bundesrates.

Berufungsverfahren nur bei Vorauszahlung

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen. Zukünftig soll auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht eingeführt werden. Dies ist bisher nur in der ersten Instanz Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll verhindert werden, dass die unterlegene Partei Berufung nur deshalb einlegt, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils zu verhindern - ohne tatsächlich an der Überprüfung durch das Berufungsgericht interessiert zu sein. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, die Belastung der öffentlichen Haushalte durch Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle zu mindern. Für finanziell bedürftige Parteien sieht der Entwurf Sonderregelungen vor.

Außerdem will der Bundesrat verhindern, dass Parteien eines Gerichtsverfahrens durch Zahlung unbegrenzt hoher Zusatzhonorare Einfluss auf Sachverständige oder Dolmetscher nehmen können. Die Möglichkeit von Zuzahlungen durch Verfahrensbeteiligte war erst Ende letzten Jahres im Zweiten Justizmodernisierungsgesetz eingeführt worden, soll jedoch nach dem Willen der Länder wieder aufgehoben werden. Sie sei ungerecht gegenüber finanzschwachen Parteien. Da Kontrollmechanismen fehlten, bestehe eine Missbrauchsgefahr, so der Bundesrat.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Beide Dokumente werden dann dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Alkoholverbot für Fahranfänger

Der Bundesrat hat des weiteren zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen der Bundesregierung Stellung genommen. Die Länder haben sich dafür ausgesprochen, das Alkoholverbot nicht allein an die zweijährige Probezeit, sondern auch an die Vollendung des 21. Lebensjahres zu koppeln. Dadurch soll verhindert werden, dass Jugendliche, welche schon mit 16 oder 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erhalten, nach der zweijährigen Probezeit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Studien hätten gezeigt, dass insbesondere von Jugendlichen ab 18 Jahren alkoholbedingte Unfälle verursacht werden. Um auch diese zu erreichen, müsse das Alkoholverbot zusätzlich an die Altersgrenze von 21 Jahren gebunden werden.

Außerdem fordern die Länder die Einbeziehung alkoholhaltiger Lebensmittel oder Medikamente in das Verbot. Hinsichtlich der Gefährdungslage macht es nach Ansicht des Bundesrates keinen Unterschied, woraus sich die Alkoholisierung ergibt. Im Übrigen seien in der Praxis Beweisschwierigkeiten zu befürchten, könne sich doch der junge Fahrer darauf berufen, nur hochprozentige Arzneimittel eingenommen zu haben.

Um das Alkoholverbot tatsächlich überwachen zu können, empfehlen die Länder eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung dahingehend, den Polizeibeamten bei Kontrollen die Abfrage der Probezeitdaten mittels Onlinezugriff oder Ähnlichem zu ermöglichen.

Zustimmung zu REITs-Gesetz

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen zugestimmt. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Durch das Gesetz wird nun auch in Deutschland ein Markt für an der Börse handelbare Immobilien geschaffen. Dabei sind die deutschen REITs wie ihre ausländischen Vorbilder auf der Unternehmensebene steuerbefreit, soweit sie sich auf ihre Haupttätigkeit beschränken. Dazu gehört unter anderem, dass die Aktiengesellschaft mindestens 75 Prozent ihrer Erträge aus Immobilien erzielen und mindestens 75 Prozent ihres Vermögens in Immobilien anlegen muss. Mindestens 90 Prozent ihrer Erträge hat die Gesellschaft an die Aktionäre auszuschütten, bei denen die Gewinne dann versteuert werden.

Zum Schutz der Mieter sind inländische Bestandsimmobilien, die vor 2007 gebaut wurden, aus dem Gesetz ausgeklammert.

Erhöhung des Renteneintrittsalters

Der Bundesrat hat heute seine Zustimmung zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz erteilt. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Das Gesetz sieht eine stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von bisher 65 auf 67 Jahre vor. Damit soll auf den demographischen Wandel reagiert und eine Stabilisierung des Rentenniveaus erreicht werden.

Flankierend dazu sieht ein weiteres Gesetz vor, die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu verbessern - auch dieses Gesetz hat der Bundesrat heute gebilligt.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 30.03.07