Miet- und WEG-Recht -

Novelle des Wohngeldrechts

Einstimmig hat der Ausschuss des Bundestags für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 23.04.2008 den Weg für eine Novelle des Wohngeldrechts frei gemacht.

Am Freitag, dem 25.04.2008, beschloss dann das Parlament mit den Stimmen der Großen Koalition die Erhöhung des Wohngeldes für Geringverdiener. Nun muss dem Gesetz noch der Bundesrat zustimmen.

CDU/CSU und SPD lobten den nun vorliegenden Gesetzentwurf, der sowohl eine Vereinfachung der Verwaltungspraxis als auch eine Leistungsnovelle beinhaltet, als "sozialpolitischen Meilenstein". Der Entwurf, der nach einer von den Oppositionsfraktionen geforderten Anhörung im vergangenen Jahr grundlegend überarbeitet worden war, könne sich nun "sehen lassen", hieß es aus Reihen der Koalitionspartner. Es werde durch die Neufassung des Haushaltsbegriffs und die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung allen Wohnformen Rechnung getragen, so die SPD-Fraktion. Für die Wohngeldberechtigten bringe die Novelle außerdem "prozentual einen sehr ordentlichen Zuschuss", sagte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion.

Den Oppositionsfraktionen, die die Novelle grundsätzlich befürworten, geht der Gesetzentwurf allerdings nicht weit genug. Die Berichterstatter von FDP, Grünen und Linken wiesen darauf hin, dass auch mit der Novelle des Wohngeldrechts die bisher bestehende "Ungerechtigkeit" zwischen Wohngeldberechtigten und Hartz-IV-Empfängern, bei denen nach den Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches (SBG II) die gesamten Kosten für die Unterbringung übernommen werden, bestehen bleibe. "Der Abstand zu den Beziehern von Arbeitslosengeld II ist nicht groß genug", kritisierte die FDP. Deshalb besteht nach Meinung der Liberalen weiterhin die Gefahr, das Menschen an der Grenze des Existenzminimums lieber in "Hartz IV gehen, damit die Unterbringungskosten komplett übernommen werden", als Wohngeld zu beziehen.

Die Grünen drangen auf "weitere Nachbesserungen" und fordern von der Bundesregierung eine "Gesamtstrategie zur Vermeidung von Erwerbsarmut". Nur so könne insgesamt vermieden werden, dass an vielen Stellen, wie aktuell beim Wohngeld, ständig nachgebessert werden müsse. Auch die Grünen wiesen darauf hin, dass es nicht sinnvoll sei, wie von den Linken vorgeschlagen, eine Kompletterstattung der Warmmiete einzuführen. Dies sei aus Gründen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes nicht angemessen. Die Menschen müssten einen Anreiz haben, Energie zu sparen.

Für die Linken bleibt der Gesetzentwurf hinter den Forderung des Mietenberichts 2006 der Bundesregierung zurück. Sie fordern stattdessen unter anderem eine jährliche Anpassung des Wohngelds an die allgemeine Preisentwicklung und eine Streichung der vorgesehenen gesamtschuldnerischen Haftung.

Nun hat der Bundestag dem Entwurf endgültig zugestimmt. Ab 2009 wird damitl das staatliche Wohngeld für Familien und Rentner mit geringen Einkommen um rund 60 Prozent erhöht werden. Die beiden o.g. Anträge der Opposition (16/8053 16/3351) wurden vom Bundestag abgelehnt.

Die Novelle des Wohngeldrechts, die unter anderem den Wegfall der Baualtersklassen und der Bedürftigkeitsprüfung, die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung, die Neudefinition des Haushaltsbegriffs, die Einbeziehung der Heizkosten und eine Anpassung der Tabellenwerte beinhaltet, kostet nach Aussagen der Bundesregierung jährlich 520 Millionen Euro. Das Geld soll je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern aufgebracht werden.

Weitere Informationen im Internet:

  • Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 28.09.2008, BT-Drucks. 16/6543

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 23.04.08