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Bundesamt für Justiz geplant

Die Bundesregierung beabsichtigt die Gründung eines Bundesamtes für Justiz.

Ziel ist es, eine reibungslose Abwicklung von Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen zu gewährleisten.

Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Regierung erläutert, die Aufgaben dieser zentralen Behörden, etwa nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, verschiedenen Sorgerechtsübereinkommen und dem Haager Adoptionsübereinkommen, habe bisher der Generalbundesanwalt wahrgenommen. Dass solche internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten nicht in dessen Kompetenz als Strafverfolgungsbehörde fielen, liegt laut Regierung "auf der Hand". Ferner werde eine Ausgliederung des Bundeszentralregisters und eine Zuständigkeit für die Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und rechtsextremistischer Übergriffe angestrebt.

Das neue Bundesamt soll darüber hinaus im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit beispielsweise die Vernetzung der Strafregister mit anderen europäischen Partnern als "dringende Aufgabe" im Zusammenhang mit der effektiven Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und des Terrorismus anstreben.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 16.06.06