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Keine privaten Sportwetten in Bayern

Private Sportwetten sind in Bayern unabhängig von in der ehemaligen DDR erteilten Erlaubnissen untersagt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein im Jahre 2002 erlassenes Verbot bestätigt, mit dem einem Wettbüro die Vermittlung von Sportwetten an in Bayern nicht erlaubte Wettunternehmen untersagt wurde.

Eine vor dem 3. Oktober 1990 von einem Hoheitsträger in der damaligen DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertigt es nach Auffassung des Gerichts nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.

Quelle: BVerwG - Pressemitteilung vom 22.06.06