Private Sportwetten sind in Bayern unabhängig von in der ehemaligen DDR erteilten Erlaubnissen untersagt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein im Jahre 2002 erlassenes Verbot bestätigt, mit dem einem Wettbüro die Vermittlung von Sportwetten an in Bayern nicht erlaubte Wettunternehmen untersagt wurde.
Quelle: BVerwG - Pressemitteilung vom 22.06.06