Das Bundesminiserium der Justiz hateinen Gesetzentwurf vorgestellt, der einen besseren Schutz des geistigen Eigentums gewährleisten soll.
Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie um. Mehrere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums werden novelliert und wortgleich geändert. Dazu gehören das Patentgesetz, das Markengesetz und das Urheberrechtsgesetz.
Stärkung der Auskunftsansprüche
Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte haben. Denn sehr häufig liegen Informationen, die der Rechtsinhaber braucht, um einen Rechtsverletzer zu identifizieren, bei Dritten wie Internet-Providern oder Spediteuren.
Dadurch wird es dem Rechtsinhaber künftig möglich, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln. So kann er dann seine Rechte gerichtlich besser durchzusetzen.
Neuberechnung des Schadenersatzes
Künftig kann der Verletzte entscheiden, was als Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes dienen kann: Der konkret entstandenen Schaden, der Gewinn des Verletzers oder eine angemessene fiktive Lizenzgebühr.
Grenzbeschlagnahmeverordnung
Die EU-Grenzbeschlagnahmeverordnung sieht Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums unmittelbar an den Außengrenzen der EU vor. Dies soll verhindern, dass gefälschte Waren überhaupt in die EU eingeführt werden können. Die Verordnung regelt auch die Vernichtung beschlagnahmter Piraterieware.
Gegenwärtig kann die beschlagnahmte Ware nur vernichtet werden, wenn die Verletzung des Rechts gerichtlich festgestellt wurde. Die neue Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren vor, wonach die Vernichtung auch dann möglich ist, wenn der Verfügungsberechtigte nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.
Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen
Bei einer unerheblichen Rechtsverletzung werden die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf 50 Euro begrenzt. Das gilt bei einfach gelagerten Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.
Quelle: BMJ - Pressemitteilung vom 17.11.06