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Wirksamkeit der AGB von Reiseveranstaltern

Der Bundesgerichtshof hat über eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters zur Anzahlung entschieden.

Die Klausel lautet: „Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

Streitig war, ob die Verwendung der Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält.

Der BGH hat entschieden, dass die Klausel die Reisenden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, und die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgericht Köln, das zu demselben Ergebnis gekommen war, zurückgewiesen.

Quelle: BGH - Pressemitteilung vom 22.06.06