Verkehrsrecht -

Änderung der Kennzeichnungsverordnung

Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung beschlossen.

Auf Wunsch der Bundesländer können nun auch Pkw mit älteren Katalysatoren ("US Norm") eine grüne Plakette bekommen, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.

Mit der Änderung der Kennzeichnungsverordnung sollen auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO), die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette bekommen. Auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben. Rund 80 Prozent der Partikelemissionen gehen auf Nutzfahrzeuge zurück, die unter die Nachrüstmöglichkeiten fallen.

Am 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen. Bevor die heute beschlossenen Änderungen in Kraft treten können, muss der Verordnungsentwurf gegenüber der EU notifiziert und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.

Kennzeichnungsverordnung

Quelle: BMU - Pressemitteilung vom 04.07.07