Autor: Klatt |
Die Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen erstreckt sich auf die Einhaltung der Pflichten des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zum Meldeverfahren. Zur Prüfung der Künstlersozialabgabe siehe ausführlich Teil 4/7.6.2.
Regelmäßiger Gegenstand von Betriebsprüfungen sind nachfolgende Sachverhalte:
Bewertung und Beurteilung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit einschließlich geringfügiger Beschäftigungen im Beschäftigungsverhältnis; |
Überprüfung der Sofortmeldung gem. § 28a Abs. 4 SGB IV i.V.m. § 7 DEÜV; |
Prüfung der Beitragshöhe und der zeitlichen Zuordnung nach § 28f Abs. 1 SGB IV einschließlich der Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung für freiwillig Krankenversicherte; |
ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Künstlersozialabgabe; |
Umlage nach dem |
Die Prüfung kann auf beschränkt werden. Allerdings erstreckt sie sich zwingend auf die im Betrieb tätigen Ehegatten, Lebenspartner, Abkömmlinge des Arbeitgebers sowie geschäftsführende GmbH-Gesellschafter, sofern ihr sozialversicherungsrechtlicher Status nicht bereits durch Verwaltungsakt festgestellt ist.
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