Autor: Kloppenburg |
Ein anhängiges Einigungsstellenverfahren steht der parallelen Durchführung eines Beschlussverfahrens nicht entgegen. Die Betriebspartner können im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens feststellen lassen, ob umstrittene Mitbestimmungsrechte bestehen.102)
102) | BAG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ABR 31/99, ZIP 2001, 129 = DB 2001, 438. |
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