4/6.7 Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren

Autor: Kloppenburg

Ein anhängiges Einigungsstellenverfahren steht der parallelen Durchführung eines Beschlussverfahrens nicht entgegen. Die Betriebspartner können im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens feststellen lassen, ob umstrittene Mitbestimmungsrechte bestehen.102)

102)

BAG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ABR 31/99, ZIP 2001, 129 = DB 2001, 438.

Letzte redaktionelle Änderung: 29.05.2019