4/6.8 Einzelne Streitgegenstände

Autor: Kloppenburg

Schriftsätze/Formalien

Bei der Fertigung von Schriftsätzen in Beschlussverfahren ist zu beachten, dass das Rubrum sich von dem in anderen Verfahren unterscheidet. Nach der Begriffsbildung des BAG gibt es hier keine Antragsgegner.103) Das berücksichtigen auch viele Formularsammlungen noch nicht. Die Beteiligten sind untereinander durchnummeriert aufzuführen. Ein Hinweis auf die Prozessrolle erfolgt bloß bei dem das Verfahren einleitenden Beteiligten (Antragsteller, Beschwerdeführer, Rechtsbeschwerdeführer). In der Begründung ist möglichst direkt anzugeben, von wem gesprochen wird, also Betriebsrat, Arbeitgeber, Arbeitnehmerin etc.

4/6.8.1 Betriebsratswahl

Vor einer Betriebsratswahl werden häufig Statusfragen zu klären sein. Das Verfahren sollte so rechtzeitig eingeleitet werden, dass es vor der nächsten Betriebsratswahl abgeschlossen ist (Formulierungsbeispiele siehe Teil 4/6.13.10 und Teil 4/6.13.12).

4/6.8.2 Einigungsstelle/Einsetzung

Besonderer Beschleunigungsgrundsatz