5/3.2.10 Befristung, sonstige Beendigungstatbestände

Autor: Kreutzfeldt

Für den Streit über die Wirksamkeit einer/eines

Befristungsabrede,

auflösenden Bedingung,

Anfechtung des Arbeitsvertrags,

Eigenkündigung,

Auflösungs -oder Aufhebungsvertrags

gelten die für die Kündigung aufgestellten Regelungen (Streitwertkatalog I.11).

Letzte redaktionelle Änderung: 07.04.2021